Die energetische Sanierung der Gebäudehülle ist ein wichtiger Baustein moderner Klimaschutzpolitik. Neben der Dämmung der Außenwände kann auch der Hitzeschutz an Fenstern und Glasflächen zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Um die Investitionskosten beim Einbau energieeffizienter Systeme zu senken, stellen staatliche Stellen in Deutschland und Österreich unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung und Steuervorteile in Aussicht.

Sonnenschutz-Förderung – Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sonnenschutz-Förderung über das BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM) können unter spezifischen energetischen Bedingungen gewährt werden.
  • KfW-Förderung bei Sanierungen: Zinsgünstige Kredite stehen im Rahmen von ganzheitlichen Modernisierungen zum Effizienzhaus-Standard bereit.
  • Steuerliche Begünstigungen: Der Steuerbonus nach § 35c EStG bietet eine nachträgliche Reduzierung der Einkommensteuer für energetische Sanierungen an selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Technische Mindestanforderungen: Ein förderfähiger Hitzeschutz erfordert in der Regel eine außenliegende Montage, einen motorischen Antrieb und eine automatische, lichtabhängige Steuerung.
  • Antragstellung vor Baubeginn: Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten und ein rechtzeitiger Förderantrag vor der Auftragsvergabe sind für direkte Zuschüsse zwingend erforderlich.

Rollladen Förderung Deutschland (BAFA BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter spezifischen technischen Bedingungen finanzielle Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Aussicht. Der Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen ist hierbei kein pauschaler Standardförderpunkt. Die Maßnahme kann jedoch als Teil des sommerlichen Wärmeschutzes förderfähig sein, sofern sie streng definierte Kriterien erfüllt.

  • Zuschusshöhe: Die BAFA-Zuschussrate für förderfähige Einzelmaßnahmen liegt nach aktuellem Stand bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann sich der Zuschuss um einen Bonus von weiteren 5 Prozent erhöhen.
  • Kostenrahmen: Die förderfähigen Ausgaben liegen bei maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit (bis zu 60.000 Euro bei Einbindung eines iSFP).
  • Die technischen Bedingungen: Die installierten Systeme müssen nachweislich den Hitzeschutz nach DIN 4108-2 erfüllen. Zudem verlangt das BAFA eine automatische, lichtabhängige Steuerung (z. B. über Helligkeits- oder Sonnensensoren).

KfW Förderung für Sonnenschutz bei Sanierungen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert energetische Modernisierungsmaßnahmen vor allem im Rahmen von zinsgünstigen Krediten bei umfassenden Sanierungen. Der Rollladen wird hierbei nicht direkt gefördert, sondern ist Bestandteil des förderfähigen energetischen Gesamtkonzepts.

  • Komplettsanierung (Programm 261): Wird das gesamte Gebäude im Rahmen einer Sanierung auf ein Effizienzhaus-Niveau modernisiert, sind die Rollladen als Teil der Gebäudehülle förderfähig. Hier stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen bereit.
  • Ergänzungskredit (Programm 358/359): Dieser zinsgünstige Kredit kann genutzt werden, um die Modernisierungskosten zu finanzieren, sofern bereits eine BAFA-Zuschusszusage vorliegt.

Zusätzlich können stabile Aluminium-Rollladen mit Hochschiebesicherung (Widerstandsklasse mindestens RC 2 nach DIN EN 1627) im Rahmen von Programmen zur Einbruchprävention (z. B. KfW-Programm 455-E) gefördert werden. Die Umrüstung von manuellen Gurtsystemen auf elektrische Antriebe kann zudem im Rahmen des barrierefreien Umbaus unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.

§ 35c EStG Steuerbonus für energetische Sanierungen

Alternativ zu direkten Zuschüssen kann bei selbstgenutztem Wohneigentum, dessen Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt, eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden.

  • Steuervorteil: Sie können über einen Zeitraum von drei Jahren bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
  • Bedingungen: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt und mittels einer Fachunternehmererklärung bescheinigt werden. Ein Energieberater ist bei dieser steuerlichen Variante nicht zwingend vorgeschrieben.

Wie läuft die staatliche Förderung ab?

Das Antragsverfahren für Bundesförderungen erfordert eine präzise zeitliche und bürokratische Abfolge. Bei Fehlern droht der vollständige Verlust des Förderanspruchs.

  1. Angebotsphase & Liefervertrag: Sie holen ein Angebot bei einer Fachfirma ein. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss vor der Antragstellung geschlossen werden, muss jedoch eine Klausel enthalten, die die Gültigkeit des Vertrags an die Förderzusage koppelt (aufschiebende Bedingung oder Rücktrittsrecht).
  2. Energieberater einbinden: Für den Erhalt von Zuschüssen über die BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) programmabhängig vorgeschrieben. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und prüft den rechnerischen Nachweis des Hitzeschutzes nach DIN 4108-2.
  3. Antrag einreichen: Der Antrag wird online beim BAFA eingereicht. Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides darf mit der Montage vor Ort begonnen werden.
  4. Auszahlung: Nach erfolgter Montage reichen Sie die Handwerkerrechnung, den Verwendungsnachweis des Energieberaters sowie Vorher-Nachher-Fotos ein, um die Erstattung zu erhalten.

Sonnenschutz Förderung Österreich (Wien & Bundesländer)

In Österreich wird die thermische Sanierung und der sommerliche Hitzeschutz vor allem auf Ebene der Bundesländer gefördert. Die Richtlinien weichen regional stark voneinander ab.

Die Wiener Verschattungsoffensive (MA 50)

Die Stadt Wien bezuschusst die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzsystemen an Fenstern und Balkontüren in mehrgeschossenden Wohnbauten, um der urbanen Überwärmung entgegenzuwirken.

  • Förderhöhe: Die Stadt Wien übernimmt unter bestimmten Bedingungen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beschattungskosten, begrenzt auf einen maximalen Deckelungsbetrag (historisch oft bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit).
  • Bedingungen: Gefördert werden Mieter und Eigentümer in Gebäuden, die mindestens 10 Jahre alt sind. Die Verglasung muss 2- oder 3-fach ausgeführt sein.
  • Systemvorgaben: Nur außenliegende, parallel zur Glasscheibe verlaufende Systeme (wie Rollladen, Außenjalousien oder Zip-Screens) sind förderfähig. Freistehende Gelenkarmmarkisen erhalten keine Zuschüsse. Liegt das Gebäude in einer Schutzzone, ist eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 erforderlich.

Förderungen in den anderen Bundesländern

  • Niederösterreich: In einigen Bundesländern wie Niederösterreich können im Rahmen von Sanierungen prozentuale Zuschüsse für den passiven Sonnenschutz (z. B. Außenjalousien oder Rollladen) beantragt werden.
  • Oberösterreich: Bietet Fördermöglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen, die die sommerliche Überwärmung von Wohngebäuden abmildern.
  • Tirol & Vorarlberg: Hier ist der Einbau von Sonnenschutzsystemen meist an eine gleichzeitige Fenster- oder Fassadensanierung gekoppelt.

Welche Sonnenschutzsysteme eignen sich für eine Förderung?

Staatliche Förderstellen knüpfen ihre Zusagen an strenge technische Mindeststandards. Einfache Jalousien im Innenraum oder rein manuelle Gurt-Rollladen erfüllen diese Kriterien nicht. Damit Sonnenschutzsysteme förderfähig sind, müssen sie in der Regel außenliegend montiert, motorisch angetrieben und mit einer automatischen Steuerung ausgestattet sein.

Technische Systemlösungen aus Aluminium

Maßgefertigte Aluminium-Rollladensysteme erfüllen diese Bedingungen. Die Aluminiumprofile sind im Vergleich zu Kunststoff-Systemen witterungsbeständig und verfügen durch PU-ausgeschäumte Lamellen über gute thermische Dämmwerte.

Einige auf dem Markt angebotene Aluminium-Systeme, wie beispielsweise das Schanz Select-Profil, sind so konstruiert, dass sie die Anforderungen der DIN 4108-2 an den Hitzeschutz erfüllen können. Je nach technischer Ausführung und Steuerungskonfiguration lassen sich solche Systeme in eine förderfähige Gesamtmaßnahme integrieren. Für architektonische Sonderformen wie schräge Giebelfenster bieten spezialisierte Systeme, darunter das Schrägrollladen-System Studio Star, entsprechende Anpassungsmöglichkeiten zur Systemintegration.

Technische Einordnung der förderfähigen Systeme

Die folgende Übersicht zeigt, welche Systeme die Kriterien für staatliche Zuschüsse erfüllen:

Sonnenschutz-SystemFörderfähigkeit (Deutschland / BEG)Förderfähigkeit (Österreich / Wien)Technische VoraussetzungenIdeal für
Außenrollladen (Aluminium, gedämmt)Typischerweise förderfähigTypischerweise förderfähigMotorischer Antrieb, lichtabhängige Steuerung, FachmontageSanierung, Neubau, sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
Außenjalousie / RaffstoreTypischerweise förderfähigTypischerweise förderfähigMotorischer Antrieb, automatische SteuerungModerne Fassaden, flexible Lichtlenkung
Schanz Select-Profil (Lichtschienen)Typischerweise förderfähigTypischerweise förderfähigAußenmontage, motorischer Antrieb, Einhaltung der DIN 4108-2Eigentumswohnungen, Giebelfenster, hoher Insekten- und Hitzeschutzbedarf
Innenliegende Rollos / PlisseesIn der Regel nicht förderfähigIn der Regel nicht förderfähigKeine ausreichende Reduktion des solaren WärmeeintragsMietwohnungen, reiner Sicht- und Blendschutz

FAQ: Häufige Fragen zur Rollladen-Förderung

 

Kann ich die Förderung auch noch nach dem Einbau beantragen?

Nein, bei den direkten Zuschussprogrammen der BAFA und den Krediten der KfW muss der Antrag vor Beginn der baulichen Maßnahmen (Vertragsunterzeichnung) gestellt werden. Eine Ausnahme bildet der steuerliche Sanierungsbonus nach § 35c EStG, den Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten rückwirkend in der Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Ist ein Energieberater für jede Sonnenschutz-Förderung Pflicht?

Für die Zuschuss- und Kreditprogramme des Bundes (BAFA und KfW) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich beim steuerlichen Sanierungsbonus nach § 35c EStG können Sie auf den Energieberater verzichten; hier reicht die Fachunternehmererklärung des ausführenden Montagebetriebs.

Werden auch Terrassenmarkisen staatlich gefördert?

Nein, klassische Markisen für Terrassen, Pergolen oder unbeheizte Wintergärten sind von den staatlichen Förderungen der BAFA und der KfW ausgeschlossen. Förderfähig sind im Regelfall ausschließlich Sonnenschutzsysteme, die parallel zur Glasfläche verlaufen und der Verbesserung der Energieeffizienz eines beheizten Wohnraums dienen.

 


 

Weiterführende Informationen

Hinweis: Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Energieberatung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinien der jeweiligen Förderstellen.