Wenn es stürmisch wird – welche Versicherungsleistungen gelten für Storen?

Die Schweiz wird immer wieder von heftigen Winden heimgesucht. Die Stürme bis hin zu Orkanen verursachen mitunter auch an Storen erhebliche Sachschäden, gegen die man sich finanziell absichern kann.

Die Klimaerwärmung macht auch vor der Schweiz nicht halt und verursacht immer öfter heftige Stürme. Das stark vom Atlantik bestimmte Klima und die dadurch vorherrschende Strömungen bringen viel feucht-milde Meeresluft, die die regionale „Wetterküche“ dominiert. Auch der Föhn sorgt für so manche Brise. Besonders betroffen sind davon die nördlichen Landesteile der Schweiz, denen der Südföhn hohe Windgeschwindigkeiten beschert. An der flachen Alpennordseite können die Böen schon mal 110 bis 150 km/h stark werden. Bereits geringere Windstärken verursachen mitunter erhebliche Zerstörungen.

Generell nimmt die Zahl der schadenbringenden Stürme in den letzten Jahrzehnten in der Schweiz deutlich zu.  Davon sind auch Rollläden, Markisen und Sonnenstoren betroffen. Dadurch entstehende Schäden werden von der Versicherung übernommen. Doch nicht jedes Wetterereignis gilt versicherungstechnisch als Sturm. Dieser wird von der Aufsichtsverordnung (AVO) als Wind definiert, der mindestens 75 km/h stark ist, was auf der Beaufort-Skala der Windstärke 9 und damit Sturm entspricht. Ab einer Windgeschwindigkeit von 117 km/h handelt es sich um einen Orkan.

Welche Versicherungen haften bei Sturmschäden?

Bei Sturmschäden greift in der Schweiz oft die Hausratsversicherung, die Schäden an beweglichen Sachen abdeckt. Sie ersetzt etwa Beschädigungen an Gartenmöbeln oder dem Grill. Hagel- und Sturmschäden an (unbeweglichen) Storen übernimmt meist die kantonale Gebäudeversicherung. Kommt es zu einem Schaden am Rollladen, sollte man seine Versicherung möglichst rasch darüber informieren und die Behebung abklären. Beim Kontakt mit der zuständigen Abteilung und beim Ausfüllen der Schadenmeldung benötigt man unbedingt die Polizzennummer.

Ist das erledigt, ist nach heftigen Stürmen meist Geduld gefragt, da die Reaktionszeit der Versicherungen angesichts der Vielzahl von Betroffenen oft deutlich länger ist als üblich.

Wer mit der Abwicklung des gedeckten Schadens an seinem Storen unzufrieden ist, kann die Versicherung bis zu zwei Wochen nach der Kenntnisnahme der Auszahlung kündigen. Probleme ergeben sich mitunter dann, wenn die Gebäudeversicherung das Wetterereignis nicht als Sturm anerkennt. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer das Gegenteil beweisen, etwa indem er dem Vertragspartner entsprechende Belege von Meteo Schweiz oder anderen Wetterdiensten zukommen lässt.

So schützen Sie Ihr Eigentum

Kann man sich rechtzeitig auf einen Sturm vorbereiten, gibt es einige Dinge, die bei der Verhinderung oder Reduzierung von Unwetterschäden helfen.

  • Schliessen Sie Sonnenschirme und sichern Sie auf Balkon, Terrasse und Garten Gartenmöbel, Dekorationen und anderen Gegenstände, die bei starkem Wind herumwirbeln! Das ist wichtig, um Schäden an Personen und Sachen zu vermeiden.
  • Türen und Fenster sollten bei einer Sturmwarnung stets geschlossen werden.
  • Achten Sie auf den Zustand der Bäume in Ihrem Garten und entfernen Sie rechtzeitig abgestorbene Äste!
  • Bringen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit in der Garage unter!

Rollladen je nach Modell ganz öffnen oder herunterfahren

Ein weiterer wichtiger Punkt: Schliessen Sie Rollläden, wenn es sich um robuste Modelle handelt! Das verhindert, dass der Sturm bei Fensterverglasungen auf eine volle Angriffsfläche trifft. Sogar Glas verbiegt sich bei Sturmspitzen. Wird ein bestimmter Wert überschritten, kann es brechen. Wird das durch das Herunterfahren eines robusten Rollladens nicht verhindert, kann die Versicherung diese Unterlassung als grob fahrlässig einstufen und sich weigern, den Glasbruch zu bezahlen. Schliesst man den Rollladen hingegen bis zum Anschlag, werden die Glasscheiben vom Druck des Winds entlastet. Der Sonnenschutz verhindert zudem, dass die Scheiben durch herumfliegende Gegenstände oder Äste beschädigt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn der Austausch von Rollladenlamellen ist meist deutlich günstiger, als die Verglasung komplett zu erneuern.

Das gilt, wie bereits erwähnt, jedoch nicht für dünne Kunststoffmodelle. Ist ein PVC-Modell bei Sturm heruntergefahren, kann sich der Rollladen verbiegen und Schaden nehmen. Massive Qualitätsrollladen trifft das nicht. Die Systeme von Schanz werden nach allen relevanten Normen auf ihre Widerstandsfähigkeit bei Windlasten geprüft und bieten optimalen Schutz, wenn ein Sturm durchs Land fegt. In jedem Fall sollte man Rollläden bei starkem Wind nie halb offenlassen. Auch die Schlitze dürfen nicht zu sehen sein. Andernfalls kann sich der Wind verfangen und den Sonnenschutz aus der Schienenführung hebeln.

Sorgfaltspflicht bei Sturmwarnung

Auch eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht kann zu Problemen bei der Schadensabwicklung führen. Diese sieht vor, dass der Versicherungsnehmer bei einer Sturmwarnung vorsorglich reagiert, indem er seinen Rollladen entweder ganz hoch- oder ganz herunterfährt. Was im Fall des Falles die bessere Option ist, hängt von den Herstellerangaben bzw. von der Robustheit des Sonnenschutzes ab. Hochwertige, massive Alu-Rollladen halten Stürmen weit besser Stand als billige Plastikstoren und sollten daher besonders in Verbindung mit einer Hochschiebesicherung bei Sturmgefahr stets heruntergelassen werden. Anders sieht die Sachlage bei filigranen Plastikrollladen aus. Diese sind im heruntergelassenen Zustand starken Winden meist schutzlos ausgeliefert und müssen daher immer eingefahren werden.

Diese Sorgfaltspflicht greift allerdings nicht bei Abwesenheit der Bewohner. Reagiert man bei einer Sturmwarnung aus belegbaren Gründen nicht rechtzeitig, liegt kein grobes Selbstverschulden vor, das die Versicherung aus der Haftung entlässt.