Förderungen 2025 für Beschattungsanlagen: Staatliche Zuschüsse sichern
Außenliegende Rollladen steigern die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Rollladenpanzer reduziert im Sommer den Hitzeeintrag und verhindert im Winter Wärmeverluste, die Kosten für Heizung und Kühlung fallen geringer aus, der Energiebedarf sinkt. Bauliche Maßnahmen wie Rollladen, die zu einer Steigerung der Energieeffizienz beitragen, fördert der Staat mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Sichern auch Sie sich bei der Modernisierung Ihrer Fenster und Rollladen staatliche Förderungen für Beschattungsanlagen.
Welche Arten von Sonnenschutzsystemen sind förderfähig?
Grundsätzlich erhalten Sie ausschließlich für eine Nachrüstung mit einem außenliegenden Sonnenschutz staatliche Fördermittel. Dazu gehören Rollladen, Raffstoren, Markisen und Textilscreens. Der außenliegende Sonnenschutz hat gegenüber einem innenliegenden Sonnenschutz mehrere Vorteile und ist daher förderfähig:
- Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes
- Passiver Klimaschutz: Reduziert CO₂-Ausstoß durch weniger Klimaanlagennutzung
- Beitrag zum klimafreundlichen Wohnen: Maßnahme laut GEG (Gebäudeenergiegesetz) anerkannt
Besonders förderfähig sind dabei Szenarien wie die Nachrüstung eines sommerlichen Wärmeschutzes im Dachgeschoss, die Montage von Rollladen für Südfassaden mit Hitzeschutzwirkung sowie auch die Kombination mit einer Fenstererneuerung oder Fassadendämmung.
Welche Förderprogramme gibt es 2025 für Beschattungsanlagen?
Aktuell gibt es für die Modernisierung und Nachrüstung von Rollladen vor allem zwei relevante staatliche Förderungen.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über das BAFA
- Förderkredite der KfW für umfassende Sanierungen.
BEG EM – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Rahmen der BEG EM energetische Einzelmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehört auch die Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes.
Förderfähige Maßnahmen | außenliegende Sonnenschutzsysteme wie Rollläden, Raffstoren und Markisen |
Fördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben zusätzliche 5 % Förderung, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist |
Maximale förderfähige Ausgaben | 30.000 € pro Wohneinheit; mit iSFP-Bonus bis zu 60.000 € pro Wohneinheit |
Maximaler Zuschuss | bis zu 12.000 € pro Wohneinheit mit iSFP-Bonus |
Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
Um die Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Durchführung der Maßnahmen durch eine Fachfirma
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Beratung durch Energieexpert:in
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie beeinflusst er die Förderung?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein offizielles Energieberatungsdokument, das durch eine:n Energieexpert:in ausgestellt wird und das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und maßgeschneiderte Empfehlungen für eine schrittweise Sanierung enthält. Liegt ein iSFP vor, erhöht sich die Förderquote um 5 % (von 15 auf 20 %). zudem steigen die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 €, der maximale Zuschuss je Wohneinheit damit beispielsweise von 4.500 auf 12.000 €.
Wenngleich der iSFP nicht verpflichtend ist, ist er dennoch sehr empfehlenswert, um vom maximalen Förderbonus zu profitieren und bietet noch weitere Vorteile:
- zusätzlich 5 % mehr Förderung auf alle empfohlenen Maßnahmen
- zeitlich flexibel: Maßnahmen können über mehrere Jahre verteilt werden
- visualisiert Einsparpotenziale und Prioritäten
Förderfähige Produkte und Maßnahmen im Überblick
Maßnahme | förderfähig? | Bemerkung |
Vorbaurollladen (außen) | ✅ | Wärmeschutz, automatisierbar |
Raffstore mit Sonnenautomatik | ✅ | besonders förderfähig bei Automatisierung |
Markisen mit Wettersensor | ✅ | Voraussetzung: außenliegend, automatisiert |
Innenjalousien | ❌ | nicht förderfähig (nur außenliegende Systeme) |
Fenster mit integriertem Sonnenschutz | ✅ | wenn Teil einer energetischen Sanierung |
KfW-Förderung – Effizienzhaus-Sanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für umfassende energetische Sanierungen an, die auch den Einbau von Sonnenschutzsystemen berücksichtigen können.
Förderfähige Maßnahmen | Umfassende Sanierung zum Effizienzhaus (z. B. EH 85, EH 70, EH 55), einschließlich Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz |
Kreditbetrag | bis zu 150.000 € pro Wohneinheit |
Tilgungszuschuss | abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Niveau zwischen 5 % und 45 % der förderfähigen Koste |
Auch hier gelten Voraussetzungen, die für die Bewilligung eines Kredits erfüllt sein müssen:
- Erstellung eines Sanierungskonzepts durch Energieeffizienz-Expert:in
- Einbindung des/der Expert:in für Planung und Baubegleitung.
Die Maßnahmen müssen zudem von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, den Anforderungen der DIN 4108-2 entsprechen und vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.
Eine Kombination mit der BEG EM (Einzelmaßnahmen) ist grundsätzlich möglich, jedoch dürfen keine Doppelförderungen für dieselbe Maßnahme erfolgen. Möchten Sie beide staatlichen Zuschüsse beantragen ist es wichtig, die Förderanträge zu trennen und klar zuzuordnen.
Checkliste: Ist mein Bauvorhaben förderfähig?
- Bestandsimmobilie (mind. 5 Jahre alt).
- außenliegender Sonnenschutz nach DIN 4108-2
- Fachbetrieb übernimmt Planung und Einbau
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
Optional: Energieeffizienz-Expert:in erstellt einen iSFP.
Wie beantrage ich die Förderung korrekt? – Schritt für Schritt
- Energieberatung: Kontaktieren Sie eine:n zertifizierten Energieeffizienz-Expert:in, um den energetischen Zustand Ihres Gebäudes zu bewerten.
- Lassen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, um den zusätzlichen Förderbonus zu erhalten.
- Maßnahme planen: Wählen Sie geeignete außenliegende Sonnenschutzsysteme und holen Sie ein Angebot von einem Fachunternehmen ein.
- Förderantrag stellen: Reichen Sie den Antrag beim BAFA (für Einzelmaßnahmen) oder der KfW (für Effizienzhaus-Sanierung) vor Beginn der Maßnahme ein.
- Zusage abwarten: Warten Sie die Förderzusage ab, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
- Maßnahme umsetzen: Lassen Sie die geplanten Maßnahmen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchführen.
- Nachweise einreichen: Reichen Sie die erforderlichen Nachweise und Rechnungen beim BAFA oder der KfW ein.
- Fördermittel erhalten: Nach der Prüfung der Unterlagen durch den Fördergeber erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Können Mieter ebenfalls Förderungen beantragen?
Nicht nur Eigentümer:innen profitieren von staatlichen Zuschüssen für Beschattungsanlagen. Auch als Mieter:in haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Fördergelder für die Rollladenmodernisierung zu stellen. Bei baulichen Veränderungen ist jedoch die Zustimmung des Vermieters eine verpflichtende Grundvoraussetzung.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es zusätzlich zur Förderung?
Sanierungskosten können Sie steuerlich geltend machen. Der maximale Fördersatz liegt bei 20 % der förderfähigen Sanierungskosten beziehungsweise bei einem maximalen Abzugsbetrag von 40.000 € pro selbst genutztem Wohnobjekt. Die Steuerermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (1.und 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %) und nicht vom zu versteuernden Einkommen. Dazu reichen Sie die Bescheinigung zusammen mit der „Anlage Energetische Sanierung“ bei deiner Einkommensteuererklärung ein.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
- Selbstnutzung der Immobilie durch den/die Eigentümer:in
- Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre
- Durchführung der Maßnahmen durch qualifiziertes Fachunternehmen
- Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen
- Fachfirma muss ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen auf einem amtlichen Musterformular bescheinigen.
- Zahlung per Überweisung
- keine Kombination mit BAFA oder KfW
- Sanierungsmaßnahmen müssen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
Beispiel für die steuerliche Absetzbarkeit
Gesamtkosten der energetischen Sanierung: 50.000 €
Gesamt-Steuerabzug: 20% von 50.000 € = 20.000 €
Verteilung des Steuerabzugs:
- Jahr 1: 7 % von 50.000 € = 3.500 €
- Jahr 2: 7 % von 50.000 € = 3.500 €
- Jahr 3: 6 % von 50.000 € = 3.000 €
Förderfähige Rollladen-Modernisierung mit Schanz
Als Fachunternehmen verfügen wir über die durch BAFA und KfW geforderte Expertise bei der Umsetzung Ihres Modernisierungskonzeptes. Gern begleiten wir Ihr Bauvorhaben von der Planung und Konzeption bis zur Durchführung. Überzeugen Sie sich von unseren maßgeschneiderten Beschattungssystemen, mit denen Sie bei jeder Sonderfensterform eine energetische Optimierung erzielen und kontaktieren Sie unser kompetentes Team für weitere Informationen rund um das Thema staatliche Zuschüsse für Beschattungsanlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die wichtigsten staatlichen Förderprogramme stammen von BAFA und KfW.
- Die Vergabe der Fördermittel ist an bestimmte Voraussetzungen (außenliegender Sonnenschutz, Antragstellung vor Baubeginn, Fachfirma und Energieberatung) geknüpft.
- Alternativ zu den staatlichen Förderprogrammen besteht die Möglichkeit der steuerlichen Anrechnung energetischer Sanierungskosten.